- Details
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Platzordnung !
- Die Gültigkeit dieser Platzordnung erstreckt sich auf den gesamten Bereich des Hundeplatzes und des Parkplatzes sowie der Wege vor dem Gelände.
- Die Hunde sind stets angeleint zu halten. Das Ableinen der Hunde ohne vorherige Erlaubnis der Trainer ist untersagt.
- Den Anweisungen der Trainer und des Vorstandes ist stets Folge zu leisten.
- Es ist darauf zu achten, dass die Hunde vor jeder Übungsstunde außerhalb des Vereinsgeländes ausreichend Gelegenheit haben, sich zu entleeren (bitte auch hier den Kot entfernen). Wenn Hunde auf dem Übungsplatz Kot absetzen, ist dies umgehend zu entfernen und in der Tonne zu entsorgen.
- Jeder Hundeführer ist für die Sauberhaltung des Platzes und der dazugehörigen Einrichtungen verantwortlich. Das Markieren an Trainingsgeräten bzw. Gegenständen auf dem Übungsplatz soll unter allen Umständen vermieden werden, zumal dadurch Folgehandlungen anderer Hunde ausgelöst werden. Die Mitglieder sind verpflichtet, auf Ordnung und Sauberkeit des Übungsplatzes und der Vereinshütte zu achten.
- Alle Geräte sind pfleglich zu behandeln und nach der Benutzung an den Aufbewahrungsort zurückzubringen.
- Aufbau und Abbau der Trainingsparcours erfolgen gemeinschaftlich. Dafür ist sowohl vor als auch nach der Übungsstunde ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte zu den Trainingsstunden pünktlich sein.
- Eltern haften für ihre Kinder. Der Übungsplatz ist kein Kinderspielplatz.
- Jeder Hund, der auf dem Übungsplatz trainiert, muss gegen Tollwut, Staupe und Parvovirose von einem Tierarzt geimpft worden sein. Die Wiederholungsimpfungen müssen termingerecht erfolgen. Auf Verlangen ist dem Vorstand oder den Trainern des Vereins eine entsprechende tierärztliche Bescheinigung vorzulegen.
- Kein Hund darf den Übungsplatz betreten, der krank ist oder dem äußeren Erscheinungsbild nach krank erscheint (z. B. Durchfall, Erbrechen, Husten,…).
- Das Betreten des Vereinsgeländes geschieht auf eigene Gefahr.
- Die Geräte dürfen nicht eigenständig - ohne Genehmigung der Trainer - genutzt werden. Verletzungsgefahr!
- Jeder Hundeführer bzw. –besitzer haftet für seinen Hund nach dem BGB. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist daher Pflicht und auf Verlangen nachzuweisen.
- Die Anwendung von Würge-Halsbändern, Stachelhalsbändern, Teletakten oder ähnlichen Geräten ist auf dem Übungsplatz verboten.
- Bitte nutzen Sie nur die für uns ausgewiesenen Parkplätze.
Der Vorstand des Boxer-Klub Gruppe Wiesbaden